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   VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17   

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VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17 (https://dejure.org/2020,39707)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.11.2020 - 4 A 585/17 (https://dejure.org/2020,39707)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. November 2020 - 4 A 585/17 (https://dejure.org/2020,39707)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
    - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34).

    Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben - wie zur Erhebung der Kurabgabe und der Tourismusabgabe -, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 35ff.; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59).

    Es sind jedenfalls die Rechtsvorschriften zu nennen, die dazu berechtigen die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis zu übertragen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 52).

    Hierzu zählt auch die Verbandssatzung (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 51, 52), nicht aber der öffentlich-rechtliche Vertrag (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 51, 53).

    Unterstellt, eine Inkorporation der durch § 1 Abs. 1 BGS 2004 und 2013 mit einbezogenen Abwassersatzung 2004 und Schmutzwassersatzung 2013 entfalten rechtliche Wirkung auch für die Beitrags- und Gebührensatzungen 2004 und 2013 (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 43 ff.), sind die zitierten Vorschriften des LWG teilweise fehlerhaft.

    Die Vorschrift ist auch absatzgetreu zu zitieren, da die Norm hinsichtlich der zur Abgabenerhebung berechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Absätzen 1 und 2 differenziert (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 41; VG Schleswig, Urteil vom 03. November 2020 - 4 A 692/17 -, juris, Rn. 53).

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 33, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 32; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, juris, Rn. 159).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
    - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34).

    Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben - wie zur Erhebung der Kurabgabe und der Tourismusabgabe -, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 35ff.; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59).

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 33, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 32; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, juris, Rn. 159).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
    Das Zitiergebot umfasst jedenfalls dann, wenn dem Bürger neue Pflichten auferlegt werden und die Satzung auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, nicht nur die Bezeichnung der allgemeinen Rechtsgrundlagen, sondern die Pflicht, diese Ermächtigungsgrundlagen vollständig zu zitieren, gemeinsam anzugeben und insbesondere konkret zu benennen, welche einzelne Vorschrift welchen Gesetzes die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage enthält (OVG Schleswig, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 33).

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 33, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 32; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, juris, Rn. 159).

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
    Das Gericht konnte durch Beschluss im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 3. November 2020 anordnen, dass der Antrag zu 7) aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 06. Oktober 2020, 2. Teil (Zinsanspruch) sowie der dazu in der mündlichen Verhandlung gestellte Hilfsantrag von dem Verfahren 4 A 585/17 abgetrennt, unter dem Verfahren 4 A 209/20 fortgeführt (§ 93 Satz 2 VwGO) und bis zu einer Entscheidung in den bei dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren 1 BvR 2422/17 und 1 BvR 2237/14 ausgesetzt werden (§ 94 VwGO).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 33, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 32; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, juris, Rn. 159).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
    - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51; zum Ganzen: OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19

    Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
    Die fehlerhafte Zitierung darf allerdings nicht irreführend für den Normadressaten sein (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13.02.2020 - 2 LB 16/19 -, juris, Rn. 25; VG Schleswig, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 4 B 24/20 -, juris, Rn. 23).
  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 115/16

    Unwirksamkeit einer Jagdsteuersatzung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
    Insofern gehört zur zutreffenden Angabe der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG nicht nur die genaue Angabe der zur Erhebung der Abgabe berechtigenden Norm des Kommunalabgabengesetzes, sondern bei kommunalen Abgaben auch deren nach dieser Norm namentlich zutreffende Bezeichnung (VG Schleswig, Urteil vom 06 März 2019 - 4 A 115/16 -, juris, Rn. 24).
  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17

    Erhebung einer Grundgebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
    Einen Verstoß gegen das Zitiergebot begründet zunächst nicht die Angabe fehlerhafter oder überflüssiger Vorschriften, da der Sinn und Zweck des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG ebenfalls erreicht wird, wenn die zutreffenden Vorschriften zumindest (auch) benannt werden (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 -, juris, Rn. 48).
  • VG Schleswig, 23.10.2018 - 4 B 245/17

    Auswirkungen des Verstoßes der Abwasserbeseitigungssatzung gegen das Zitiergebot

    Auszug aus VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
    Dies ist aber insbesondere bei belastenden Eingriffen wie der Abgabenerhebung erforderlich (VG Schleswig, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 4 B 245/17 -, juris, Rn. 25; Friedersen/Stadelmann, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Stand: 02/2020, § 66 LVwG, Erl. 2, Nr. 2).
  • VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20

    Vergnügungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99

    Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung; Verstoß gegen Überschreitungsverbot;

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

  • VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 222/20

    Bekanntmachung einer Niederschlagwassergebührensatzung; Zitiergebot;

    Vielmehr ist auch die Aufgabenübertragung auf einen schon bestehenden Zweckverband durch öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend § 5 Abs. 1 GkZ möglich (vgl. auch VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 62; Wolf, in: Dehn, Praxis der Kommunalverwaltung Schleswig-Holstein, GkZ, Stand: Dez. 2020, § 5 Erl. 4.4.3).

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 3. September - 2 KN 5/16 - juris Rn. 27 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 34; VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 64 ff. - jeweils m. w. N.).

    Die Angabe fehlerhafter oder überflüssiger Vorschriften führt nicht grundsätzlich zu einem Verstoß gegen das Zitiergebot, da der Sinn und Zweck des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch erreicht wird, wenn die zutreffenden Vorschriften zumindest (auch) benannt werden (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 68).

    Erst durch die Angabe des hier einschlägigen § 1 Abs. 2 Satz 1 KAG ergibt sich, dass unter anderem Zweckverbände in Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben - um solche handelt es sich hier, da sich der Charakter der Aufgabe durch den Übergang nicht ändert - kommunale Abgaben erheben können (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 79 unter Hinweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 41).

  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20

    Heranziehung zu Grundgebühren für dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

    Vielmehr ist auch die Aufgabenübertragung auf einen schon bestehenden Zweckverband durch öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend § 5 Abs. 1 GkZ möglich (vgl. auch VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 62; Wolf, in: Dehn, Praxis der Kommunalverwaltung Schleswig-Holstein, GkZ-Kommentar, Stand 12.2020, § 5 Erl. 4.4.3).

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 3. September - 2 KN 5/16 - juris Rn. 27 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 34; VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 64 ff. - jeweils m. w. N.).

    Die Angabe fehlerhafter oder überflüssiger Vorschriften führt nicht grundsätzlich zu einem Verstoß gegen das Zitiergebot, da der Sinn und Zweck des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch erreicht wird, wenn die zutreffenden Vorschriften zumindest (auch) benannt werden (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 68).

    Erst durch die Angabe des hier einschlägigen § 1 Abs. 2 KAG ergibt sich, dass unter anderem Zweckverbände in Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben - um solche handelt es sich hier, da sich der Charakter der Aufgabe durch den Übergang nicht ändert - kommunale Abgaben erheben können (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 79 unter Hinweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 41).

  • VG Schleswig, 12.06.2023 - 4 A 10030/21

    Grundstücksanschlusskosten: Verstoß gegen das Verbot der doppelten

    - 4 A 585/17- jurisRn.

    Die Angabe fehlerhafter oder überflüssiger Vorschriften führt grundsätzlich nicht zu einem Verstoß gegen das Zitiergebot, da der Sinn und Zweck des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch erreicht wird, wenn die zutreffenden Vorschriften zumindest (auch) benannt werden (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 68).

    Das Mitbenennen einer unzutreffenden Grundlage ist allerdings dann als Verstoß gegen das Zitiergebot anzusehen, wenn die Prüfung dadurch mehr als nur unwesentlich erschwert wird oder eine wahllose Überschüttung mit ungeprüften Zitierungen dem Sinn und Zweck des Zitiergebots zuwiderläuft (zum Zitierüberschuss vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 24; VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 68 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    Soweit der Antragsteller ausführt, dass zwar die Bildung eines freiwilligen Zweckverbandes nach dem in der Verbandssatzung zitierten § 1 des Zweckverbandsgesetzes vom 7. Juni 1939 möglich gewesen sei, das Landeswassergesetz eine Übertragungsmöglichkeit auf einen freiwilligen Zweckverband jedoch erst mit § 31 Abs. 8 LWG in der Fassung vom 11. Februar 2008 vorgesehen habe (hierzu tendierend: Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 -, juris, Rn. 48; anders: Schleswig-Holsteinisches VG, Urteile vom 25. September 2019 - 4 A 107/17 -, juris, Rn. 21, und vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 -, juris, Rn. 41), folgt der Senat dieser Rechtsauffassung nicht.
  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19

    Klage gegen Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2017

    Allerdings darf die fehlerhafte Zitierung nicht irreführend sein (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 68 m.w.N.).

    Die Vorschrift ist auch absatzgenau zu zitieren, da die Norm hinsichtlich der zur Abgabenerhebung berechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Absätzen 1 bis 3 differenziert (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 79 unter Hinweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 41).

  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 4 A 303/19

    Abwassergebühr - Verschmutzungszuschlag

    Eine Rechtsgrundlage zur Übertragung dieser (Teil-)Aufgabe auf den Beigeladenen als freiwilligen Zweckverband findet sich in § 31 Abs. 8 LWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (bzw. Nachfolgeregelungen) und dürfte sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (Urteile vom 25. September 2020 - 4 A 107/17 -, juris, Rn. 21 und vom 26. September 2019 - 4 A 209/17 -, juris, Rn. 41; offengelassen: Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 -, juris, Rn. 48) und der aktuellen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OVG (Urteil vom 10. Juni 2021 - 2 KN 2/19 -, juris, Rn. 60) zuvor direkt aus dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) ergeben haben.
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